Wenn das Webseiten-Design abgeschlossen und der Inhalt befüllt ist, stehen Unternehmer oft vor der Frage: Welche rechtlichen Pflichten gelten für meine Webseite in Liechtenstein?

In diesem Blogbeitrag geben wir einen Überblick zu den wichtigsten Punkten in der Praxis:

1. Impressumspflicht / Informationspflicht

Webseitenbetreiber in Liechtenstein sind gesetzlich dazu verpflichtet, gewisse Informationen offenzulegen.

Diese beinhalten insbesondere Firma/Name, geografische Anschrift, Kontaktdaten und, sofern vorhanden, die Mehrwertsteuer-Nummer und die zuständige Aufsichtsbehörde des Unternehmens (z.B. die Finanzmarktaufsicht für Finanzintermediäre oder die Rechtsanwaltskammer für Rechtsanwälte).

2. Datenschutzerklärung

Neben den Informationspflichten müssen Webseitenbetreiber ihre Nutzer transparent und verständlich über die Erhebung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten (wie etwa Name, IP-Adresse oder Kundennummer) informieren. Diese Information erfolgt in der Datenschutzerklärung und im Cookie-Banner.

Wir empfehlen diese Dokumente in enger Abstimmung mit dem Webdesigner und einem Anwalt zu erstellen, damit die Nutzer umfassend über die Datenverarbeitung aufgeklärt werden können.

3. Verlinkung externer Inhalte

Grundsätzlich ist das Hinzufügen von Links zu externen Webseiten erlaubt.
Es kann jedoch rechtswidrig sein, wenn fremde Inhalte übernommen werden oder das Urheberrecht verletzt wird. Webseitenbetreiber sollten sicherstellen, dass sie keine urheberrechtlich geschützten Inhalte ohne Genehmigung des Rechtsinhabers verwenden.

4. Nutzung von Bildern, Musik und Videos

Auf der Webseite dürfen grundsätzlich auch Bildern, Grafiken, Musikstücke oder Videos verwendet werden, solange das Urheberrecht beachtet wird.
Diesbezüglich empfehlen wir entweder auf Inhalte mit freien Nutzungsrechten oder auf eigene Inhalte zurückzugreifen.

5. Umgang mit Abmahnungen

Falls es zu Abmahnungen, etwa aufgrund der Verwendung fremder Inhalte auf der Webseite kommt, ist es ratsam, sich zu informieren und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.

6. isp Webseite Check

Ob Kontaktformular, Newsletter-Anmeldung oder andere Plug-Ins zur Datensammlung – wir prüfen Ihre Webseite, Ihre Datenschutzerklärung sowie Ihren Cookie-Banner und geben Ihnen praktische Tipps zur rechtlichen Umsetzung. Wir sorgen dafür, dass Ihre Webseite abmahnsicher geführt werden kann.

6. Fazit

Webseitenbetreiber in Liechtenstein sollten sich frühzeitig mit den rechtlichen Anforderungen ihrer Webseite auseinandersetzen. Ein rechtssicheres Impressum, eine transparente Datenschutzerklärung sowie die korrekte Nutzung von Bildern, Musik und Videos sind essenziell.

Bei Unsicherheiten und Abmahnungen stehen wir Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Verfügung.

Starten Sie jetzt gleich mit uns durch und kontaktieren Sie uns unter office@isp.law oder nutzen Sie unser voll automatisiertes Buchungs-Tool zur direkten Terminvereinbarung für ein Erstgespräch unter www.isp.law/termin-buchen/.

Für die Richtigkeit und/oder Aktualität der juristischen Inhalte dieser Website wird keine Haftung übernommen, insbesondere stellen diese Inhalte keine Rechtsberatung dar oder sind geeignet, im konkreten Fall eine Rechtsberatung zu ersetzen. Bei Fragen steht Ihnen Inmann Stelzl & Partner Rechtsanwälte Offene Gesellschaft jederzeit gerne zur Verfügung.

Autor: Christian Inmann, Markus Stelzl

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