In der heutigen Zeit ist das Anwerben und die langfristige Bindung von Mitarbeitern eine grosse Herausforderung geworden. Dies gilt sowohl für Start-ups, KMUs als auch grosse Konzerne. Eine Möglichkeit diesen „War for Talent” für sich zu entscheiden, ist es, Mitarbeitern eine über die entgeltliche Vergütung hinausgehende Beteiligung am Unternehmen und dessen Erfolg einzuräumen.

Dieser Blogbeitrag zeigt auf, welche wesentlichen Modelle sich in der Praxis etabliert haben: 

1. Echte Mitarbeiterbeteiligungen

Durch eine echte Mitarbeiterbeteiligung (Employee Stock Option Plans, ESOPs) erhalten Mitarbeiter eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung am Unternehmen. 

Diese Beteiligung kann einerseits direkt durch eine Abtretung von bestehenden Anteilen erfolgen oder im Rahmen eine Kapitalerhöhung neu geschaffen werden. Alternativ kann eine Option auf eine spätere Beteiligung eingeräumt werden, die zu einem festgelegten Zeitpunkt, wie bei einem Exit-Event (z.B. Verkauf oder IPO), ausgeübt werden kann. 

Als Gesellschafter besitzen die Mitarbeiter dann neben einem Anteil am Gewinn und Liquidationserlös auch insbesondere Einsichts- und Mitspracherechte. 

Um Entscheidungsverzögerungen oder Blockaden zu vermeiden, können beispielsweise bei einer liechtensteinischen Aktiengesellschaft sogenannte Partizipationsscheine ausgegeben werden. Diese Partizipationsscheine gewähren den Gesellschaftern einen Anspruch auf einen Anteil am Gewinn und Liquidationserlös, jedoch keine Stimmrechte. Diese Beteiligungsform entspricht im Wesentlichen stimmrechtslosen Aktien. 

2. Virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen 

Virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen (Virtual Stock Option Plans, VSOPs oder Phantom Stock Option Plans, PSOPs) basieren auf einem schuldrechtlichen Vertrag zwischen dem Unternehmen und den Mitarbeitern. 

Hierbei erhalten die Mitarbeiter keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung und sind somit keine Gesellschafter des Unternehmens. Sie haben daher auch keine Gesellschafterrechte. 

Der Vorteil eines VSOP-Vertrags liegt in seiner Flexibilität, während wirtschaftlich für den Mitarbeiter im Wesentlichen das gleiche Ergebnis erzielt wird, wie bei einem ESOP. Der Vertrag kann weitgehend frei gestaltet und auf die spezifischen Bedürfnisse angepasst werden. Mitarbeiter partizipieren dabei bei bestimmten Ereignissen anteilig am Erfolg des Unternehmens. 

3. Fazit

Mitarbeiterbeteiligungsmodelle haben sich in der Praxis sowohl für die Rekrutierung neuer Mitarbeiter als auch für die Bindung derselben etabliert. Je nachdem, ob den Mitarbeitern eine echte oder virtuelle Beteiligung eingeräumt wird, kommen diesen unterschiede Rechte zu. Zur Vermeidung von potenziellen Konflikten oder Unklarheiten ist neben einer klaren Kommunikation vor allem ein rechtssicherer (ESOP oder VSOP)-Beteiligungsvertrag wichtig. 

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Autor: Christian Inmann, Markus Stelzl

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