Globalisierung und Digitalisierung bringen flexible und effiziente Arbeitsweisen immer mehr in den Vordergrund. Der liechtensteinische Gesetzgeber hat dies frühzeitig erkannt und klare gesetzliche Möglichkeiten für digitale Versammlungen des obersten Organs (z.B. die Generalversammlung bei der Aktiengesellschaft) geschaffen.

In diesem Blogbeitrag zeigen wir auf, wie Unternehmen ihre Versammlungen effizient und rechtssicher online durchführen können.

1. Möglichkeiten der digitalen Versammlung

Grundsätzlich gibt es die folgenden beiden Möglichkeiten durch elektronische Mittel an einer digitalen Versammlung teilzunehmen: 

  • Digitale Teilnahme an physischen Versammlungen: Die Verwaltung kann vorsehen, dass Teilnehmer, die nicht physisch anwesend sein können, ihre Rechte auch elektronisch ausüben können (z.B. durch eine Zuschaltung per Microsoft-Teams).
  • Vollständig digitale Versammlungen: Versammlungen können komplett online durchgeführt werden, ohne dass die Teilnehmer physisch anwesend sein müssen. Dies muss allerdings in den Statuten der Gesellschaft festgelegt sein.

2. Einberufung und Durchführung digitaler Versammlungen 

In der Einberufung einer digitalen Versammlung sind neben den Tagesordnungspunkten auch die genauen (technischen) Details zur Teilnahme und Stimmabgabe anzugeben. 

3. Voraussetzungen für eine digitale Versammlung

Die Verwaltung des Unternehmens muss das Folgende sicherstellen:

  • Identität der Teilnehmer: Die Identität aller Teilnehmer muss klar festgestellt werden können.
  • Übertragung der Abstimmungen: Abstimmungen müssen in Echtzeit übertragen werden, damit alle Teilnehmer sofort die Ergebnisse sehen können.
  • Interaktive Teilnahme: Jeder Teilnehmer muss Anträge stellen und an Diskussionen teilnehmen können.
  • Sicherheit der Abstimmungsergebnisse: Es muss sichergestellt sein, dass die Abstimmungsergebnisse nicht manipuliert werden können.

4. Umgang mit technischen Problemen

Wenn während einer digitalen Versammlung technische Probleme auftreten, die die Durchführung unmöglich machen, muss die Versammlung wiederholt werden. Beschlüsse, die vor den Problemen gefasst wurden, bleiben gültig. Das sichert bereits getroffene Entscheidungen ab.

5. Fazit

Die gesetzlichen Bestimmungen in Liechtenstein bieten Unternehmen viele Möglichkeiten, ihre Versammlungen flexibel und effizient zu gestalten. Die Nutzung digitaler Mittel ermöglicht es in einer zunehmend digitalen Welt, von überall teilzunehmen und schnellere Entscheidungen zu treffen.

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Autor: Christian Inmann, Markus Stelzl

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