Die Gründung einer Gesellschaft in Liechtenstein bietet zahlreiche Vorteile, es stellen sich aber auch Fragen, die vorab geklärt werden müssen. Als unabhängige Boutique Kanzlei für Wirtschaftsrecht in Liechtenstein stehen wir Ihnen zur Seite, um diese Fragen zu beantworten und Sie durch den gesamten Gründungsprozess zu begleiten. 

1. Wahl der passenden Gesellschaftsform

Eine der ersten und wichtigsten Entscheidungen ist die Wahl der geeigneten Gesellschaftsform. Liechtenstein bietet eine Vielzahl an möglichen Gesellschaftsformen – sowohl Kapitalgesellschaften als auch Personengesellschaften. Die Entscheidung der Gesellschaftsform hängt insbesondere von den individuellen Bedürfnissen der Gründer, steuerrechtlichen Fragen und dem geplanten Zweck der Gesellschaft ab. Viele Mandanten entscheiden sich für eine Aktiengesellschaft, da diese flexibel ausgestaltet werden kann und international bekannt ist. 

2. Gesellschaftszweck 

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist, ob die Gesellschaft operativ tätig sein oder als Holding Gesellschaft fungieren soll. Eine operative Gesellschaft (z.B. Bäckerei, Beratungsunternehmen oder Bank) erbringt eine aktive Tätigkeit, während eine Holding Gesellschaft primär dazu dient, Vermögenswerte zu verwalten. 

Diese Entscheidung gibt den Gesellschaftszweck vor und hat unterschiedliche rechtliche und praktische Konsequenzen, wie etwa Substanzanforderungen, die Notwendigkeit einer spezialgesetzlichen Bewilligung oder die Beiziehung eines liechtensteinischen Treuhänders. 

3. Gründungsdokumente

Sobald die finale Struktur der Gesellschaft festgelegt ist, werden die notwendigen Gründungsdokumente (insbesondere die Statuten) erstellt, das Gründungskapital aufgebracht (sofern notwendig) und die Gesellschaft gegründet. 

Die Anwesenheit der Gründer in Liechtenstein ist dafür im Regelfall nicht erforderlich. 

4. Kosten der Gesellschaftsgründung

Die Kosten einer Gründung in Liechtenstein sind in der Praxis ein wesentlicher Faktor für Gründer und Start-ups. Neben den Beratungskosten für etwa den Anwalt sind vor allem die Kosten für das allenfalls notwendige Mindestkapital für die konkrete Gesellschaftsform (bspw. CHF/EUR/USD 50´000 für die Aktiengesellschaft) und die Kosten von etwa CHF 1‘000 für die öffentliche Beurkundung der Gründung zu beachten. 

5. Fazit

Die Gründung einer Gesellschaft in Liechtenstein ist ein vielschichtiger Prozess, der sorgfältige Planung und professionelle Beratung erfordert. Als unabhängige Boutique Kanzlei für Wirtschaftsrecht in Liechtenstein mit einem besonderen Fokus auf Gesellschaftsrecht unterstützen wir Sie in allen Phasen der Gründung – von der Wahl der passenden Gesellschaftsform, über die Erstellung der notwendigen Dokumente, bis zur finalen Gründung. 

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Autor: Christian Inmann, Markus Stelzl

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